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GEMA - Anmeldung von Musikveranstaltungen
Immer wenn Ihr Musik öffentlich wiedergeben oder aufführen möchtet, müsst Ihr diese Veranstaltungen vorher bei der GEMA anmelden. Ihr erhaltet dann die Lizenz, die Musik in dem gewünschten Sinn zu nutzen.
Das GEMA-Portal findet Ihr --> hier
GEMA-freie Veranstaltungen
Neu ist, dass es für nicht-kommerzielle Veranstaltungen von Bayerischen Vereinen einen Pauschalvertrag bis Ende 2027 mit dem Freistaat Bayern gibt. Nachfolgend die Voraussetzungen für eine GEMA-freie Veranstaltung:
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Vereinssitz in Bayern
Nur eingetragene Vereine, deren offizieller Sitz in Bayern liegt, profitieren von der pauschalen Regelung. -
Bis zu zwei Veranstaltungen im Jahr
Der Freistaat Bayern übernimmt die Kosten für bis zu zwei Veranstaltungen pro Jahr und Verein – so lange, bis das vereinbarte Kontingent erreicht ist. Weitere Veranstaltungen könnt Ihr nach den üblichen Tarifen lizenzieren. Bitte beachtet, dass nur bestimmte Veranstaltungsformate abgedeckt sind. Siehe unten. -
Kein Eintritt
Damit die Veranstaltung von der Pauschale abgedeckt ist, darf sie keine kommerziellen Ziele haben. Daher dürft Ihr beispielsweise keinen Eintritt verlangen. Eine Veranstaltung auf Spendenbasis ist erlaubt. Auch der Verkauf von Speisen und Getränken ist zulässig, solange damit keine kommerziellen Zwecke verfolgt werden. -
Maximal 300 qm Fläche
Der Pauschalvertrag definiert eine maximale Veranstaltungsfläche von 300 Quadratmetern (in Räumen oder im Freien). Veranstaltungen mit größerer Fläche sind nicht abgedeckt. -
Ehrenamt
Der Freistaat Bayern übernimmt die Lizenzkosten für Vereine, deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter überwiegend ehrenamtlich arbeiten. Lediglich einzelne Hauptamtliche in einem Verein gelten als Ausnahme, beispielsweise eine Verwaltungskraft. -
Gemeinnützigkeit
Der Vertrag gilt für Vereine, die nur „gemeinnützige Zwecke“ verfolgen. Ob das auf Euren Verein zutrifft, steht meistens in der Vereinssatzung. Entscheidend ist der entsprechende steuerliche Freistellungsbescheid.
Veranstaltungsformate, die von der Pauschale abgedeckt sind:
- Eintrittsfreie Vereinsfeste (Spenden sind erlaubt) mit
- Live-Musik sowie Musik von Trägern wie CDs, MP3 oder Streaminganbietern wie Spotify
- in Räumen und im Freien (Fläche bis 300 qm), z. B. Sommerfeste, Gartenfeste, Maibaumaufstellen.
Folgende Veranstaltungen sind nicht mit abgedeckt:
- Festivals oder Konzerte
- Theater/Kabarett
- Tanzkurse oder Sportveranstaltungen
- Streaming-Veranstaltungen
- Dauerhafte Hintergrundmusik (in Vereinsheimen u. Ä.)
- Veranstaltungen mit Eintritt
- Festumzüge
Die Veranstaltung muss nach wie vor über das Online-Portal der GEMA angemeldet werden.
Anleitung zur Anmeldung der Veranstaltung
Diese und mehr Informationen findet Ihr auf der GEMA-Homepage.
Anhang | Größe |
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Infoblatt Pauschalvertrag STMAS | 349.49 KB |
Vereinsfuchs - Beratungen nach Terminvereinbarung
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