Der Bundesrat hat dem Steueränderungsgesetz 2026 in der vom Bundestag beschlossenen Fassung zu gestimmt. Neben der Anhebung wichtiger Freigrenzen und Freibeträge sieht es für gemeinnützige Organisationen weitere Erleichterung und Vereinfachungen vor.
Die Änderungen sind die umfassendsten im Gemeinnützigkeitsrecht seit 2020. Im Einzelnen geändert werden ab 01.01.2026:
Da auch Vereine personenbezogene Daten verarbeiten, haben auch sie sich an die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung DSGVO zu halten.
Auf der Seite des Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht gibt es hilfreiche Informationen und weiterführende Links. Den dort angebotene Praxisratgeber über die Anforderungen an Vereine findet Ihr auch weiter unten zum Runterladen.
Seit dem 01.01.2025 sind Vereine mit Umsatzsteuerpflicht, Vermögensverwaltung, Zweckbetrieb oder wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb verpflichtet, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten.
Alles zum Thema E-Rechnung im Verein erfährst Du auf der Seite von digital verein(t):
Immer wenn Ihr Musik öffentlich wiedergeben oder aufführen möchtet, müsst Ihr diese Veranstaltungen vorher bei der GEMA anmelden. Ihr erhaltet dann die Lizenz, die Musik in dem gewünschten Sinn zu nutzen.
Neu ist, dass es für nicht-kommerzielle Veranstaltungen von Bayerischen Vereinen einen Pauschalvertrag bis Ende 2027 mit dem Freistaat Bayern gibt. Nachfolgend die Voraussetzungen für eine GEMA-freie Veranstaltung:
Die Kenntnis der wichtigsten Steuervorschriften ist für die Vereine notwendig und nützlich. Die Broschüre "Steuertipps für Vereine" vom Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat soll die Verantwortlichen dabei unterstützen, Schwierigkeiten zu vermeiden und Vergünstigungen wahrzunehmen. Mit dem folgenden Link oder unten im Anhang kannst Du die Broschüre kostenlos herunterladen: Link Steuertipps
Zu viele Aufgaben, zu viel Verantwortung? Ein Teamvorstand kann Abhilfe leisten, teilt die Arbeit, bündelt Kompetenzen und sorgt dafür, dass Entscheidungen gemeinsam getroffen werden. So bleibt alles im Griff – effizient, motivierend und zukunftssicher.
Die Broschüre Vereinsrecht Rund-um-den-eingetragenen-Verein des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz gibt praktische Tipps für die Vereinsarbeit.
Die Broschüre steht im Anhang und kann dort auch runtergeladen werden.
Achtung: Die 4. Auflage aus dem Jahr 2024 beinhaltet noch nicht die aktuellen Beträge für Übungsleiter und Ehrenamtspauschale. Diese seht Ihr unter Steueränderungsgesetz 2026
VereinsWiki bietet Informationen und Arbeitshilfen rund um den Vereinsalltag. Es ist ein Angebot vom Landesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement Bayern e.V., das gefördert wird durch das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales.