Da auch Vereine personenbezogene Daten verarbeiten, haben auch sie sich an die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung DSGVO zu halten.
Auf der Seite des Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht gibt es hilfreiche Informationen und weiterführende Links. Den dort angebotene Praxisratgeber über die Anforderungen an Vereine findet Ihr auch weiter unten zum Runterladen.
Immer wenn Ihr Musik öffentlich wiedergeben oder aufführen möchtet, müsst Ihr diese Veranstaltungen vorher bei der GEMA anmelden. Ihr erhaltet dann die Lizenz, die Musik in dem gewünschten Sinn zu nutzen.
Neu ist, dass es für nicht-kommerzielle Veranstaltungen von Bayerischen Vereinen einen Pauschalvertrag bis Ende 2027 mit dem Freistaat Bayern gibt. Nachfolgend die Voraussetzungen für eine GEMA-freie Veranstaltung:
VereinsWiki bietet Informationen und Arbeitshilfen rund um den Vereinsalltag.
Es ist ein Angebot vom Landesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement Bayern e.V., das gefördert wird durch das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales.